Im Verfahren des Kantons Freiburg wurden effektiv ätherische Öle beschlagnahmt. Damals wurde gegen den Beschuldigten betreffend einer Hanfindoor- und Outdooranlage ermittelt und bei einer Hausdurchsuchung wurden diverse Alubehälter mit Destillat gefunden, welche gemäss Auskunft des IRM einen THC-Gehalt von unter 1% aufgewiesen hätten. Die Alubehältnisse wurden dem Beschuldigten daher zurückgegeben (vgl. Akten Kanton Freiburg 501 15 141+142, pag. 2009; pag. 2162 ff.). Im Rahmen des Freiburger Verfahrens wurde die entdeckte Outdooranlage untersucht und Hanfpflanzen mit einem THC-Gehalt nahe bei 1% oder unter 1% gefunden (vgl. Akten Kanton Freiburg 501 15 141+142, pag. 2039 ff.).