Zudem wurden diese Hosen bei der Hausdurchsuchung nicht aufgefunden, obwohl sie in grosser Anzahl hätten vorhanden sein sollen. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum er sich – im Falle einer legalen beruflichen Tätigkeit – nicht zu seinen Abnehmern, den konkreten Verkaufsvorgängen oder den finanziellen Verhältnissen der sich seit dem 15.5.2014 in Liquidation befindenden H.________ GmbH (vgl. pag. 752 ff.) äussern wollte. Der Beschuldigte gab einzig auf Vorhalt zu, von K.________ Getränke bezogen zu haben. Er habe diese Getränke in verschiedenen Clubs verkauft. Lieferscheine etc. habe er jedoch nicht mehr. Er verkaufe im