dings keine Angaben machen (pag. 199, Z. 43 ff.). Den fraglichen Betrieb führe er unter der H.________ GmbH (pag. 200, Z. 70 f.). Auf Frage seines Verteidigers gab der Beschuldigte später an, seinen Lebensunterhalt zum Zeitpunkt der Anlage aus der Herstellung von ätherischen Ölen, Verkauf von Gartenartikeln, Verkauf von Getränken und Kleidern aus der Zeit, in welcher der Verkaufsladen noch bestanden habe, zu bestreiten (pag. 213, Z. 437 f.). Während er zu Beginn des Verfahrens nur davon sprach, von der Herstellung ätherischer Öle zu leben (pag. 199, 43 ff.), sprach er später davon, auch mit Getränken (pag. 206, Z. 92 f.), dann auch mit Einrichtungsmaterial für Anlagen (pag.