207, Z. 130 f.). Entgegen den Behauptungen der Verteidigung sprach der für die Pflanzen verantwortliche C.________ nie davon, die Industriehanfsorte Fedora75 angepflanzt zu haben – welche für die Herstellung ätherischer Öle ohnehin ungeeignet gewesen wäre (vgl. nachfolgende Ausführungen). Der Beschuldigte machte auch zu seiner (legalen) beruflichen Tätigkeit generell widersprüchliche Aussagen. Zu Beginn führte er aus, selbständig zu sein und von der Produktion von ätherischen Ölen aus Kräutern (bspw. Zitronenmelisse, Minze und Hanf) zu leben. Er mache dies auf seinen gepachteten Feldern mit fahrbaren Destillationsanlagen. Zu den jeweiligen Abnehmern seiner Produkte wollte er aller-