Die Angaben des Beschuldigten zum effektiven Zweck der Indooranlage sind mithin widersprüchlich, nicht nachvollziehbar und unglaubhaft. Obwohl der Beschuldigte geltend machte, ein Forschungslabor geführt zu haben, um den THC-Gehalt der Hanfpflanzen mit Kreuzungen zu reduzieren, wusste er nicht über den THC- Gehalt seiner Pflanzen Bescheid. Er gab einzig an, zu hoffen, dass dieser tief sei (pag. 209, Z. 217 f.). Während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er allerdings an, die Pflanzen habe er von 25% auf 11% THC heruntergezüchtet (pag. 893, Z. 21).