895, Z. 42 ff.). Kurzum später versuchte er dann erneut sich zu erklären und behauptete, er hätte die fertig gezüchteten Pflanze zuerst draussen angebaut und erst danach destillieren lassen. Das habe er ursprünglich sagen wollen (pag. 896, Z. 5 ff.). Diesbezüglich stellt sich jedoch die Frage, warum der Beschuldigte die geernteten Pflanzen hätte trocknen sollen, wenn er doch nur beabsichtigt hätte, die fertig gezüchteten (legalen) Pflanzen anschliessend draussen anzupflanzen. Die Angaben des Beschuldigten zum effektiven Zweck der Indooranlage sind mithin widersprüchlich, nicht nachvollziehbar und unglaubhaft.