___ GmbH und C.________ wurde ein Arbeitsvertrag abgeschlossen (pag. 483 ff.). Zudem gab C.________, der am 17.12.2015 im abgekürzten Verfahren unter anderem wegen gewerbs- und bandenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das BetmG, begangen gemeinsam mit dem Beschuldigten in der Zeit vom 1.9.2013 bis 11.2.2015 in N.________ und O.________ durch Anbau und Produktion von Drogenhanf verurteilt wurde (vgl. edierte Akten PEN 15 274), von Beginn an und wiederholt zu, für den Beschuldigten in O.________ die Hanfindooranlage betrieben zu haben (pag. 235, z.49 ff.; pag. 247, Z. 58 ff.; pag. 269 f., Z. 41 ff.).