Deshalb mache die Kreuzung zwischen aromastarken und THCschwachen Sorten Sinn. Hätte der Beschuldigte von vornherein Sorten mit einem legalen THC-Gehalt angebaut, wären die daraus erzeugten Essenzen aufgrund des schlechten Aromas unverkäuflich gewesen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe ferner die Aussagen des Getränkehändlers K.________ unvollständig wiedergegeben. Aus den Aussagen von K.________ würden sich die Schlussfolgerungen aufdrängen, wonach a) der Beschuldigte mit Essenzen gehandelt und diese auch hergestellt habe, b)