Dieser habe zum letzten Mal im Juli 2013, also noch vor Einrichtung der Halle in O.________, beim Beschuldigten eingekauft. Das beim Beschuldigten aufgefundene Material habe einen THC-Gehalt von weit mehr als 11% aufgewiesen (pag. 1100). C.________ habe betreffend den Anzahl Ernten nicht konstant ausgesagt. Es könne sein, dass es zum Teil schlechtere Ernten gegeben habe. Demgegenüber sei davon auszugehen, dass bei besseren Ernten auch der Ertrag überdurchschnittlich hoch gewesen sei. Dem Berechnungsblatt der Polizei sei zu entnehmen, dass die 1‘200 Pflanzen pro Ernte rund 24 kg betäubungsmittelfähiges Cannabis ergeben hätten.