Es sei unwahrscheinlich, dass sich der Beschuldigte zuerst die Mühe gemacht hätte, eine THC-arme Pflanze herunterzuzüchten, anstatt direkt eine für die Destillation geeignete Sorte zu säen. Ohnehin verwende man für die Herstellung von Hanfölen normalerweise getrocknete und nicht frische [recte: normalerweise frische und nicht getrocknete] Pflanzen, nur die Blüten und nicht das ganze Gewächs. Abgesehen vom Getränkehändler K.________ seien keine Abnehmer von Hanfessenzen bekannt. Dieser habe zum letzten Mal im Juli 2013, also noch vor Einrichtung der Halle in O.________, beim Beschuldigten eingekauft.