betrieb. Hingegen bestreitet der Beschuldigte, die Hanfpflanzen im fraglichen Deliktszeitraum mehr als einmal geerntet zu haben und damit Drogenhanf habe produzieren bzw. verkaufen wollen. Der Beschuldigte macht geltend, seine Hanfindooranlage sei ein eigentliches Forschungslabor gewesen, um THC-niedrige Hanfpflanzen zu züchten, mit welchen er ätherische Öle hätte herstellen können. 8.3 Vorbringen der Parteien Rechtsanwalt B.__