9 8.2 Bestrittener/Unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, vom 1.9.2013 bis 11.2.2015 in O.________ eine Hanfindooranlage mit einer unbekannten Menge betäubungsmittelfähiger Hanfpflanzen finanziert, aufgebaut und betrieben zu haben. Oberinstanzlich nicht mehr bestritten ist ferner, dass der Beschuldigte die Indooranlage gemeinsam mit C.________ betrieb.