1.1. in der Zeit vom 01.09.2013 bis 11.02.2015 (Anhaltung) in N.________ und O.________ begangen durch Anbau und Besitz von Drogenhanf, gemeinsam mit C.________ (sep. Verfahren), indem der Beschuldigte gemeinsam mit seinem Mittäter C.________ eine Indooranlage aufbaute und betrieb, darin eine unbekannte Menge betäubungsmittelfähiger Hanfpflanzen anbaute und ca. sieben Ernten à 1‘200 Pflanzen machte, die insgesamt einen Ertrag von 168 kg konsumfähigen Marihuanablüten abwarfen, womit im Grosshandel ein Umsatz von bis zu CHF 1.3 Mio. erzielt werden kann.