3. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sei nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 15.6.2016 wurde durch den Beschuldigten nur in Teilen angefochten. Das Berufungsgericht über-