1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Ziff. I. Urteilsdispositiv); 2. A.________ schuldig gesprochen wurde 2.1 der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und teilweise bandenmässig begangen a) durch Besitz von 212 Mutterpflanzen THC-reicher Hanfsorten und 2‘714 Stecklingen THCreicher Hanfsorten sowie Anstalten Treffen zum Anbau von Drogenhanf (Ziff. II.1.2 Urteilsdispositiv);