III. 1. Herr A.________ sei zu einer Freiheitsstrafe von höchstens 27 Monaten, unter Abzug der erstandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft und unter Feststellung des vorzeitigen Strafantritts am 29. Juli 2016 zu verurteilen. 2. Herr A.________ sei zu zwei Dritteln der vorinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. IV. Im Sinne einer Verfügung