1. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und qualifiziert (bandenmässig) begangen: a) in der Zeit vom 01.09.2013 bis 11.02.2015 in O.________, begangen durch Anbau und Besitz von Drogenhanf, gemeinsam mit C.________, indem er gemeinsam mit C.________ eine Indooranlage aufbaute und betrieb, darin eine unbekannte Menge betäubungsmittelfähiger Hanfpflanzen anbaute. Sein Tatbeitrag lag hauptsächlich in der Finanzierung des Aufbaus und des Betriebs der Indooranlage (Bezahlung der Miete der Halle und des Stroms), dem Aufbau der Indooranlage, dem Beschaffen der Stecklinge und Samen.