_, begangen durch Anbau und Besitz von Drogenhanf, gemeinsam mit C.________, indem der Beschuldigte mit diesem eine Indooranlage aufbaute und betrieb sowie darin eine unbekannte Menge betäubungsmittelfähiger Hanfpflanzen anbaute. Sein Tatbetrag habe hauptsächlich in der Finanzierung des Aufbaus und des Betriebs der Indooranlage (Bezahlung der Miete der Halle und des Stroms), dem Aufbau der Indooranlage, dem Beschaffen der Stecklinge und der Samen gelegen. Der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von maximal 27 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft, sowie zu zwei Drittel der Verfahrenskosten zu verurteilen.