3 gangen, nach Ziff. 1.3 der Anklageschrift freizusprechen, ein Drittel der Verfahrenskosten sei dem Staat aufzuerlegen und dem Beschuldigten sei eine Entschädigung im Umfang eines Drittels der eingereichten Honorarnote auszurichten. Er beantragte in Abänderung von Ziff. I.1.1. der Anklageschrift einen Schuldspruch wegen mehrfacher und qualifizierter (bandenmässiger) Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Zeit vom 1.9.2013 bis 11.2.2015 in O.________, begangen durch Anbau und Besitz von Drogenhanf, gemeinsam mit C._