Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 491 Tagen werden im Umfang von 491 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 6'600.00. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 21'522.50 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 26'153.90, insgesamt bestimmt auf CHF 47'676.40 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 32'139.85). […]