1.1. in der Zeit vom 01.09.2013 bis zum 11.02.2015 in N.________ und O.________ begangen durch Finanzierung, Anbau und Besitz von Drogenhanf, gemeinsam mit C.________, indem der Beschuldigte gemeinsam mit seinem Mittäter C.________ eine Indooranlage aufbaute und betrieb, darin eine unbekannte Menge betäubungsmittelfähiger Hanfpflanzen anbaute und sieben Ernten à 1'200 Pflanzen machte, die insgesamt einen Ertrag von ca. 160 kg konsumfähiger Marihuanablüten abwarfen, womit im Grosshandel ein Umsatz von ca. CHF 1'040'000.00 erzielt werden kann;