1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 15.6.2016 wurde Folgendes erkannt (pag. 911 ff.): I. A.________ wird, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten, freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, angeblich begangen in der Zeit vom 01.10.2014 bis zum 11.02.2015 in M.________ und N.________. II. A.________ wird schuldig erklärt: