2. werden die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12‘476.50 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) vom Kanton Bern getragen. 3. werden die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘400.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) vom Kanton Bern getragen. V.