419 StPO). Die Billigkeit verlangt, dass die finanzielle Situation der betroffenen Person sowie die Einschränkung, welche die Bezahlung der auferlegten Summe bei ihr bewirken würde, berücksichtigt werden. Das Alter der betroffenen Person sowie ihre Zukunftsaussichten können als weitere Kriterien hinzutreten. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Person müssen weiter so gut sein, dass eine Kostenübernahme durch den Staat stossend erscheinen würde (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 18 475 vom 26. November 2019 E. IV.1).