_ führte aus, er habe heute selten Kontakt zu seinem Vater. Sie würden sich jedoch ab und zu treffen (pag. 1035, Z. 39 ff.). Er schätze den Kontakt zu seinem Vater und dieser sei ihm wichtig (pag. 1036, Z. 3; pag. 1036, Z. 21 f.). Beide gaben zudem an, sich vom Beschuldigten aktuell weder bedroht noch belästigt zu fühlen (E.________: pag. 1030, Z. 16). J.________ differenzierte diesbezüglich, der Beschuldigte habe ihn zwar in den letzten Monaten teilweise häufiger angerufen, als er sich das gewünscht habe. Es sei aber nicht so schlimm gewesen, wie noch vor einigen Jahren. Seit September/Oktober 2019 habe er zudem nichts mehr von ihm gehört (pag. 1036, Z. 6 ff.; pag. 1036, Z. 40 ff.).