Urteil des Bundesgerichts 6B_150/2019 vom 19. Juni 2019 E. 2.4.5). Das Gericht hat sich bei seinem Entscheid über die Anordnung einer Massnahme auf eine sachverständige Begutachtung zu stützen. Diese hat sich über die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten einer Behandlung des Täters, die Art und die Wahrscheinlichkeit weiterer möglicher Straftaten und die Möglichkeiten des Vollzugs der Massnahme zu äussern (Art. 56 Abs. 3 StGB). 16.2 Erwägungen der Kammer Die vom Beschuldigten tatbestandsmässig und rechtswidrig begangene Nötigung (Art. 181 StGB) steht nach den nachvollziehbaren Einschätzungen von Dr. med.