35 drücklich, wie zutreffend und noch immer aktuell die im psychiatrischen Gutachten gestellte Diagnose ist. Die von Dr. med. O.________ beschriebene Symptomatik war durch die Kammer sowohl in den schriftlichen Eingaben als auch anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung deutlich erkennbar. Das Denken des Beschuldigten ist geprägt von wahnhaften Ideen. Alles was geschieht – insbesondere die Handlungen von J.________, E.________, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Gerichte – bezieht er in seinen Wahn mit ein.