(Drogeneinfluss, Zwang zur Prostitution, satanistisches Umfeld), den Machenschaften von E.________ (die Satanistin sei, einen Lebenspartner mit gespaltener Zunge habe und J.________ manipuliert habe), und anderen Personen (Q.________, Gerichtspräsidentin M.________, Fürsprecher H.________ und Fürsprecher G.________, Polizist P.________ etc.) hin. Seine Ausführungen waren eingeengt auf die Annahme, er habe als Vater von J.________ das unbeschränkte Recht gehabt, diesen regelmässig zu sehen und J.________ habe ihm Gehorsam zu leisten. Zudem ging er wiederholt davon aus, J._____