__ wiesen wiederholt auf das schwierige Verhalten des Beschuldigten hin. Im vor- und oberinstanzlichen Verfahren reichte der Beschuldigte zudem eine Vielzahl von Stellungnahmen ein (erstinstanzlich: pag. 157 ff.; pag. 329 ff.; pag. 497 ff.; oberinstanzlich: pag. 735 ff.; pag. 749 ff.; pag. 832 ff.; pag. 850 ff.; pag. 931 ff.), in welchen sich die im Gutachten von Dr. med. O.________ beschriebenen Verhaltens- und Denkweisen des Beschuldigten deutlich manifestierten. Er wies immer wieder von neuem auf den angeblichen Missbrauch von J.________ (Drogeneinfluss, Zwang zur Prostitution, satanistisches Umfeld), den Machenschaften von E.____