_ (am 15. August 2014; pag. 429). Das Gutachten umfasst 59 Seiten, enthält Ausführungen zu allen wesentlichen Themen und beantwortet die gestellten Fragen. Entgegen der Argumentation der Verteidigung kann denn auch nicht davon gesprochen werden, das Gutachten sei vorzeitig – ohne die letzte geplante Exploration des Beschuldigten – fertig gestellt worden. Zwar teilte Dr. med. O.________ der Vorinstanz mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 mit, der Beschuldigte sei nach einer Exploration durch ihn und Psychologin AC.