Vielmehr sei es zu einer systematischen Wahnsymptomatologie gekommen. Die Wahnideen seien durch logische bzw. paralogische Verknüpfungen zu einem Wahngebilde ausgebaut worden. Der Beschuldigte habe zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten zweifelsfrei an einer paranoiden Schizophrenie mit florider Wahnsymptomatik gelitten (pag. 471 f.). Die beim Beschuldigten festgestellten Wahnvorstellungen, realitätsfernen Wahrnehmungserfahrungen, Ich-Störungen und die beschriebenen Körperhalluzinationen waren gemäss Dr. med. O.________ handlungsbestimmend.