Beim Beschuldigten sei es krankheitsbedingt zu einer realitätsfremden Verarbeitung der Konfliktsituation gekommen. Die wahnhafte Verarbeitung der Ereignisse, die in diesem Zusammenhang entstandenen Ängste (paranoide Angst bzw. Besorgnis um seinen Sohn) sowie die verzerrte Realitätswahrnehmung hätten zum Stalking Verhalten des Beschuldigten geführt. Im Verlauf habe der Wunsch nach