Daher habe der Beschuldigte ab diesem Zeitpunkt einen beruflichen und sozialen Knick erlebt. Er habe sich psychisch nicht mehr erholt und es sei ihm nicht mehr gelungen, einer regelmässigen beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Differenzialdiagnostisch komme auch eine wahnhafte Störung in Frage. Das Vorliegen der Antriebsminderung, der Affektarmut sowie die Hinweise für Ich-Störungen würden jedoch eher für die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie als für eine wahnhafte Störung sprechen. Beim Beschuldigten sei von einem chronischen Verlauf auszugehen. Er sei bisher weder medikamentös noch psychiatrisch behandelt worden, was zur Chronifizierung beigetragen habe.