weil der Beschuldigte der Ansicht gewesen sei, er sei operiert worden, ohne dass die Operation Narben hinterlassen habe. Die beschriebenen Symptome seien solche einer paranoiden Schizophrenie gemäss ICD-10 F.20.0 (pag. 469 f.; vgl. ausführliche Schilderung des Störungsbildes pag. 470 f.). Dr. med. O.________ geht davon aus, dass es beim Beschuldigten wohl im Jahr 2003 zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes gekommen sei, wobei von einem Krankheitsausbruch der Schizophrenie auszugehen sei. Daher habe der Beschuldigte ab diesem Zeitpunkt einen beruflichen und sozialen Knick erlebt.