Es sei eine rasche Erschöpfbarkeit, verflachte Affektivität mit Gestik- und Mimikarmut sowie eine herabgesetzte affektive Modulationsfähigkeit feststellbar gewesen. Der Beschuldigte habe von Denkstörungen berichtet (Beeinträchtigung der Fähigkeit zu Denken und zu Fühlen, Schwierigkeit Wörter zu finden und verlangsamtes Denken). Das verlangsamte Denken und Gedankenabreissen sei erkennbar gewesen. Dabei sei eine Sprachverarmung (Alogie) als Symptome einer schizophrenen Erkrankung in Betracht zu ziehen. Der Beschuldigte habe auch Ich- Störungen. So habe er berichtet, seine Gedanken würden von aussen manipuliert. Es seien Hinweise für Körperhalluzinationen (Zönästhesien) vorhanden gewesen,