128 IV 241 E. 3.4; Urteile des Bundesgerichts 6B_755/2017 vom 10. August 2017 E. 1.2; 6B_147/2017 vom 18. Mai 2017 E. 5.1; 6B_1312/2016 vom 22. Juni 2017 E. 3.3.3). 15.2 Zur forensisch-psychiatrischen Begutachtung Dr. med. O.________ und Psychologin AC.________ erstellten am 20. August 2015 ein umfassendes Gutachten über den Beschuldigten (pag. 427 ff.). Gemäss den (eher zurückhaltenden) Angaben des Beschuldigten habe dieser die ersten Jahre ein unauffälliges Leben geführt. Er absolvierte eine Gestaltungs- und später eine Musikausbildung und arbeitete danach während einigen Jahren als Musiker.