immer wieder Gespräche auf. Die im Deliktszeitraum ständig vorhandene Angst, auf den Beschuldigten zu treffen, war für J.________ und E.________ mit der Zeit derart belastend, dass sie sich gezwungen sahen, ihre Lebensgewohnheiten anzupassen. E.________ begleitete J.________ mit dem Auto zur Schule und zu seinen fixen Terminen (Musikschule), wobei sie hierfür jeweils ein AB.________ Auto mietete. Auch in Begleitung von E.________ tauchte der Beschuldigte allerdings unerwartet auf. J.________ liess teilweise den Musikunterricht ausfallen, um nicht mit seinem Vater sprechen zu müssen, der bereits vor Ort auf ihn gewartet hatte.