625, Z. 28 ff.). Dies lässt sich mit den objektiven Beweismitteln in Einklang bringen, wonach ab dem 25. Oktober 2012 ein Konflikt zwischen dem Beschuldigten und J.________ erkennbar ist und der Beschuldigte spätestens am 2. November 2012 per SMS erfuhr, dass J.________ nicht mehr zu ihm wollte (pag. 39). Auch E.________ erklärte, es sei mit dem Beschuldigten zwar bereits zuvor schwierig gewesen. Das Nachstellen durch den Beschuldigten habe jedoch begonnen, als J.________ nicht mehr zu ihm habe gehen wollen. Dies sei nach seinem 16. Geburtstag, etwa im November 2012, gewesen (pag. 65, Z. 46 ff.; pag. 618, Z. 24 ff.).