Der Beschuldigte beobachtete die Vorgänge in der Wohnung am C.________weg und kommentierte diese teilweise per SMS. Der Beschuldigte betätigte wiederholt die Haustürklingel von E.________ und J.________, hinderte diese an der Wegfahrt mit dem Auto, indem er sich in die geöffnete Türe des Autos oder hinter das Auto stellte. Er gab damit den Weg nicht frei, um mit J.________ sprechen zu können. Am 23. November 2012 hinderte der Beschuldigte J.________ zudem mit Körpereinsatz (umklammern) am Einsteigen in den öffentlichen Bus. J.________ und E._____