Weil er auf seine unzähligen, praktisch täglichen Nachrichten keine Antworten bekam, suchte er J.________ und E.________ regelmässig (im Deliktszeitraum mindestens an 37 verschiedenen Tagen, teilweise mehrfach täglich) an deren Domizil und an der (Musik-)Schule auf. Er passte J.________ wiederholt auf dem Schulweg ab, um ihm ein Gespräch aufzuzwingen. Er störte zwei Mal den Musikunterricht von J.________ (am 17. Januar 2013 und am 25. Februar 2013), indem er unaufgefordert dort auftauchte, um mit J.________ zu sprechen. Der Beschuldigte beobachtete