_ wollte ab Ende Oktober 2012 nicht mehr zu seinem Vater gehen. Dem Beschuldigten wurde dies per SMS spätestens am 2. November 2012 deutlich kommuniziert, weshalb er vom Wunsch von J.________ Kenntnis hatte. Zudem verweigerte J.________ und E.________ den Kontakt zum Beschuldigten, indem sie ihm kaum mehr per SMS antworteten und ihn nicht zurückriefen. Der Beschuldigte akzeptierte dies jedoch nicht und bestand auf sein Besuchsrecht. Weil er auf seine unzähligen, praktisch täglichen Nachrichten keine Antworten bekam, suchte er J._____