_ erklärte diesbezüglich ausführlich, dass bei J.________ keine Mangelernährung festgestellt worden sei – dies auch in allen kinder- und schulärztlichen Untersuchungen nicht, die sie bei J.________ habe durchführen lassen. Er habe auch keine Probleme mit seinen Zähnen gehabt (pag. 1032, Z. 5 ff.). Für einen physischen, psychischen oder sexuellen Missbrauch von J.________ fehlen folglich jegliche Hinweise. Ein legitimes Interesse bzw. eine Art Notstandssituation, wie sie der Beschuldigte geltend macht, ist folglich nicht erstellt.