_ nur zufällig beobachtet. «Wenn ich dort vorbei laufe und Kinderschreie höre, ich müsste schon den Kopf weg drehen» (pag. 88, Z. 2225 f.). Die Begegnung vom 23. November 2012 am Bahnhof D.________ stellte der Beschuldigte zudem nicht generell in Abrede. Er erklärte jedoch, er habe seinem Sohn lediglich gesagt, er solle nicht in den Bus einsteigen. Er habe ihn zurechtweisen müssen, weil er zu spät zu ihrer Verabredung gekommen sei (pag. 632, Z2 ff.). Die Treffen mit J.________ seien zudem einvernehmlich (pag. 86, Z. 134 ff.; pag. 630, Z. 35; pag. 631, Z. 38 ff.; pag. 632, Z. 21; pag. 1046, Z. 18 ff.; pag. 1047, Z. 13) oder die Kontaktaufnahmen zu gewissen Zeiten legitim gewesen.