24 Z. 142 ff.). Auch nicht bestritten sind zwei Treffen bei der Musikschule von J.________ (pag. 87 f., Z. 201 ff.; pag. 632, Z. 22 ff.; pag. 1046, Z. 17 f.) und teilweise der Aufenthalt des Beschuldigten beim Domizil am C.________weg (pag. 87, Z. 180 ff.). Zum Aufenthalt beim Domizil von J.________ erklärte der Beschuldigte jedoch, er habe auf die Öffnung des AD.________ (Geschäft) gewartet und als er J.________ gesehen habe, habe er ihn aus Reflex gefragt, wie es ihm gehe (pag. 87, Z. 181 ff.; vgl. pag. 1047, Z. 21 ff.). Er habe das Domizil von J.________ nur zufällig beobachtet.