Auch anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung schilderte E.________ anschaulich, wie die Ereignisse auf sie noch heute Auswirkungen («was das Nervenkostüm betrifft») hätten. Sie habe teilweise Panikattacken, die sie dem Geschehenen zuweise. Allerdings sei es bereits besser geworden (pag. 1030, Z. 25 ff.). Sie erwähnte auch, wie die Situation für J.________ psychisch belastend gewesen sei (pag. 66, Z. 80 f.; pag. 68,