_ gewartet. Sie habe J.________ mit dem Fahrrad ebenfalls am Bahnhof abgeholt. J.________ habe in den Bus einsteigen wollen. Der Beschuldigte habe ihn jedoch zurückgehalten und am Besteigen des Busses gehindert. Sie seien dann weiter gelaufen und der Beschuldigte habe ständig auf J.________ eingeredet. Dann sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen – sie wisse nicht mehr genau wie – J.________ sei jedoch weggelaufen, sie habe die Polizei kontaktiert und diese sei dann erschienen (pag. 69, Z. 214 ff.; vgl. auch pag. 618, Z. 36 ff.; pag. 619, Z. 1 ff.). Zwar sprach E.________ von Telefongesprächen zwischen dem Beschuldigten und J.__