Der Beschuldigte erscheine auf dem Schulweg von J.________, laufe mit diesem mit und es sei auch schon vorgekommen, dass er mit ihm in den Bus gestiegen sei, um Kontakt aufzunehmen (pag. 65, Z. 35 ff.; vgl. auch pag. 72, Z. 22 ff.; pag. 618, Z. 27 ff.; pag. 619, Z. 8 ff.). Man werde den Beschuldigten nicht mehr los, sobald man von ihm entdeckt worden sei (pag. 66, Z. 70 f.). Der Beschuldigte habe bereits die Autotür blockiert, damit sie mit dem Auto nicht habe wegfahren können. Das sei beispielsweise am 23. Januar 2013 geschehen. Erst als der Beschuldigte die Türe zugeschlagen habe, habe sie mit J.________ wegfahren können (pag. 66, Z. 72 ff.; vgl. pag. 72, Z. 25 f.; pag. 620, Z. 5 f.).