625, Z. 45; pag. 626, Z. 19 ff.; pag. 626, Z. 43 ff.) sowie seine psychische Belastung, weshalb er ca. alle zwei Wochen zu Herrn K.________ (Erziehungsberater/Psychologe) gehe, um mit einer neutralen Person über die Angelegenheiten mit seinem Vater zu sprechen (pag. 78, Z. 195 ff.; pag. 626, Z. 8 ff.). Früher habe er sich sehr bedrängt und verunsichert gefühlt. Er sei nun jedoch selbstsicherer geworden und er könne sich selbst verteidigen (pag. 77, Z. 126 ff.). Auch anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gab J.________ nachvollziehbar an, er sei zwar gut über alles hinweggekommen, aber ein Gefühl sei noch geblieben (pag. 1036, Z. 11 f.).