20 Dies korreliert mit den ausgewerteten Nachrichten des Mobiltelefons von J.________, gemäss welchen der Beschuldigte beim Briefkasten am C.________weg Dateien hätte abholen wollen, die J.________ dort jedoch nicht platziert hatte (vgl. Ziff. 13.1 hiervor). J.________ erklärte zudem gleichbleibend und nachvollziehbar, wie er seine Lebensgewohnheiten angepasst habe. Seit Dezember 2012 werde er von seiner Mutter mit dem Auto zu seinen Verpflichtungen geführt (pag. 76, Z. 106 ff.). Dabei gab er auch eindeutig zu erkennen, dass ihn dies belaste.