Seine Mutter sei auch dort gewesen, um ihn abzuholen. Es sei geplant gewesen, dass sie mit dem Fahrrad nach Hause fahre und er den Bus nehme. Der Beschuldigte habe ihn jedoch zurückgehalten und nicht in den Bus einsteigen lassen. Sein Vater habe auf ihn eingeredet, das habe ihn nervös gemacht und dann habe er sich zu Fuss auf den Nachhauseweg gemacht. Dort sei es zu einer Auseinandersetzung mit seinem Vater gekommen, weshalb er die Polizei avisiert habe (pag. 75 f., Z. 45 ff.). J.________ vermied Übertreibungen und schilderte differenziert, wie die Umklammerung seines Vaters nicht besonders kräftig gewesen sei, weil er sich wieder habe losreissen können (pag. 75, Z. 51 f.).